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Fotos ohne Ende!!!


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Barsche aus der Nidder


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Vatertagsangeln Marköbel


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Gewässerordnung

Inhaltsverzeichnis


Vereinsgewässer

Unsere Mitglieder dürfen in vier Teichen und in verschiedenen Abschnitten der Nidda und ihres größten Nebenflusses, der Nidder, fischen. Dazu kommt eine Strecke am Eschbach, eine weitere am Seemenbach sowie ein Altarm der Nidda. Weißfische, Karpfen, Schleien, Aale, Zander, Barsche, Hechte und Forellen finden sich unter anderem in diesen Gewässern, und auch der eine oder andere kapitale Fisch ist darunter.

Es ist uns ein Anliegen, unsere Gewässer nach ökologischen Grundsätzen zu pflegen, regelmäßige Wasser- und Gewässerkontrollen durchzuführen und Besatzmaßnahmen so naturnah wie möglich zu gestalten. Natur- und Gewässerschutz sind uns wichtig, sind sie doch eine wesentliche Voraussetzung für unsere Freude an der Fischerei. Wir setzen uns tatkräftig ein für eine lebendige, vielfältige und erlebenswerte Umwelt.

Eine Übersicht über alle Vereinsgewässer können sie sich hier (external link) verschaffen. Der Link verweist auf eine Google-Maps-Seite? mit einer detaillierten Übersicht über die Gewässer und Gewässergrenzen. Man kann hier auch Routen zu den jeweiligen Gewässern berechnen lassen.

Teiche


  1. Hüttengesäß „Vogler-Teich“
  2. Teich Marköbel
  3. Teich Dornholzhausen
  4. Schnepfenbachweiher Neuweilnau

Fließgewässer

  1. Nidda bei Harheim - Bonames und bei Bad Vilbel
  2. Nidda Altarm bei Bonames
  3. Eschbach bei Frankfurt - Nieder-Eschbach
  4. Nidder bei Oberdorfelden
  5. Nidder bei Lindheim
  6. Seemenbach bei Lindheim

Tiere an unseren Gewässern

Dass es in unseren Gewässern eine große Vielfalt an heimischen Fischarten gibt ist selbstverständlich. An und in unseren Gewässern kommen außer Fischen aber auch u.a. die folgenden Tiere vor: Biber, Bisam, Mink (amerik. Nerz), Igel, Fuchs, Hase, Rehwild, sowie Schnappschildkröten, Wasserfrösche, Ringelnattern, Libellen, Eisvögel, Graureiher, Kormorane, Störche, Pirole, Kuckucke, Kiebitze, Brachvögel und Schilfrohrsänger.

Gewässer- und Angelordnung

Voraussetzungen

Das Fischen in unseren Gewässern darf nur ausüben, wer seinen gültigen staatlichen Fischereischein, den Jahreserlaubnisschein und den Alarmplan dabei hat.

Diese Fischereipapiere sowie das im Einsatz befindliche Angelgerät sind den kontrollierenden Fischereiaufsehern und jedem sich ausweisenden Vereinsmitglied auf Verlangen vorzuzeigen.

In unseren stehenden Gewässern darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Im Winter dürfen die stehenden und fließenden Gewässer nur befischt werden, wenn zwei Drittel der Wasserfläche eisfrei sind. Das Ufer muss dabei frei zugänglich sein, es darf nicht vereist sein. Fischen durch ein in die Eisdecke geschlagenes Loch (Eisangeln) ist verboten.

Geräte

In unseren Gewässern darf nur mit zwei Angeln mit je einem Haken gefischt werden. Kunstköderfischen und Fliegenfischen ist in Dornholzhausen nicht gestattet.

Für waidgerechtes Fischen ist das Angelgerät in einwandfreiem Zustand zu halten. Angelrute, Angelrolle, Wirbel, Karabiner, Vorfachschnur sowie Hakenart und -größe sind auf den entsprechenden Fischfang einzustellen. Für den Fang von stärkeren Fischen ist muss entsprechend starkes Gerät eingesetzt werden.

Fängig ausgelegte Angeln müssen in Sicht- und Griffweite gestellt und ständig beaufsichtigt werden. Zur erforderlichen Angelausrüstung gehören immer ein Unterfangkescher mit möglichst großem Fangnetz, ein Maßband, ein Hakenlöser, ein Betäuber und ein Fischmesser. Alternativ kann, wo die Verhältnisse es erlauben, zusätzlich auch ein Fischgreifer mitgeführt und eingesetzt werden. Andere Landehilfen (Gaff etc.) sind nicht erlaubt.

Für den Setzkescher gelten folgende Vorschriften: Mindestlänge des Keschers 3,50 Meter, Mindestdurchmesser 50 Zentimeter. Der Kescher muss voll entfaltet im Wasser liegen. Es dürfen höchstens 6 kg Fisch gehältert werden. Kescher, die zu kurz oder zu schmal sind, dürfen nicht benutzt werden.

Verboten sind Nachtschnüre, Kosak, Hechtkrakeln und die Benutzung von Wasserfahrzeugen.

Zeiten

Das Fischen ist rund um die Uhr gestattet.

Fliegenfischen und Kunstköder sind an allen fließenden Gewässern sowie an den stehenden Gewässern mit Ausnahme des Teiches Dornholzhausen ganzjährig erlaubt. Dabei ist zu anwesenden Friedfischanglern ein Mindestabstand von 50 Metern einzuhalten. Während des Kunstköderfischens ("Blinkern") oder Fliegenfischens muss die zweite Rute eingezogen werden.

Jugendliche bis 14 Jahre dürfen an unseren Gewässern nur in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Vereinsmitgliedes fischen. Das Nachtfischen ist für 10- bis 18jährige nur in Begleitung eines volljährigen Vereinsmitgliedes erlaubt. Während unserer Vereinsfischen sind alle anderen Vereinsgewässer für den Fischfang gesperrt.

Köder

Die Friedfischangelei ist nur mit einfachen Haken erlaubt.

Der lebende Köderfisch ist als Köder unter allen Umständen verboten. Kleine Köderfische dürfen mit der Stipprute oder einem Senknetz gefangen werden. Limit sind sechs Köderfische pro Angeltag. Karpfen, Schleie, Barben, Nasen, Forellen, Äschen, Aal, Hecht und Zander sind als Köderfische nicht gestattet. Sollten sich diese Fischarten oder größere Weißfische im Senknetz fangen, müssen sie sofort zurückgesetzt werden. Während des Fischens mit dem Senknetz sind alle Angelruten einzuziehen.

Das Aussetzen von Fischen in Gewässer, aus denen sie nicht stammen, ist verboten.

Anfüttern ist an unseren Gewässern nur in geringem Maße (ein bis zwei Handvoll Futter) gestattet. Das kiloweise Einbringen von Futter sowie der Einsatz von gefärbten Futtermitteln ist untersagt.

Nach dem Fang

Festgesetzte Mindestmaße und Schonzeiten sind einzuhalten.

Der gehakte und gelandete Fisch darf keinem Stress ausgesetzt werden. Bei der Landung muss der Fisch mit einem Unterfangkescher oder - wo das möglich und sinnvoll ist - einem Fischgreifer dem Wasser entnommen werden. Sodann ist er mit einem feuchten Tuch oder nassen Händen aufzunehmen. Der Haken ist in jedem Falle behutsam mit einem Hakenlöser zu entfernen. Untermaßige oder in ihrer Laich- oder Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich zurückzusetzen. Ist der Haken zu tief geschluckt worden, so ist die Schnur knapp über dem Maul abzuschneiden und der Fisch zurückzusetzen. Fische, die das Maß haben und keiner Schonzeit unterliegen, dürfen nicht zurückgesetzt werden. Sie müssen nach dem Ende des Fischens betäubt und durch Herzstich getötet werden. Gehälterte Fische dürfen nicht gegen neu gefangene ausgetauscht werden. Tausch oder Verkauf von geangelten Fischen ist nach dem Gesetz verboten. Geangelte Fische sind dem menschlichen Verzehr zuzuführen.

Fangbeschränkungen für alle Gewässer sind: pro Angeltag zwei Hechte oder zwei Karpfen, ein Hecht und ein Karpfen; ein Hecht und zwei Forellen oder zwei Schleien; ein Hecht, eine Forelle und eine Schleie; ein Karpfen und zwei Schleien oder Forellen; oder ein Karpfen, eine Forelle und eine Schleie. Kombinationen mit Zander sind im übrigen wie beim Hecht möglich. In Fließgewässern dürfen nur vier Forellen pro Tag gefangen werden.

Beim Gemeinschaftsfischen mit der IG-Nidda-Karte gelten die Bestimmungen des Vereins, in dessen Strecke gefischt wird.

Die Fangberichte für das vergangene Jahr müssen bis zum 15. Februar des neuen Jahres abgegeben werden. Nur bei vorliegendem Fangbericht und pünktlich gezahltem Beitrag wird die Angelkarte für das neue Jahr ausgehändigt.

Am Gewässer...

Festgestellte Fischsterben oder unnatürlich starke Gewässerverschmutzungen muss jeder Angler sofort der nächsten Polizeidienststelle oder den nächstgelegenen Behörden zu melden, sodann sind der Vorstand und der zuständige Gewässerwart zu informieren. Der Alarmplan ist bei derartigen Vorfällen unbedingt zu beachten. Das Befahren der Wiesen und Äcker sowie Parken auf Feld- und Wiesenwegen ist verboten. Parken Sie nur auf dafür vorgesehenen Flächen. An den Teichen darf nur auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen, nicht am Angelplatz geparkt werden. Beim Verlassen des Angelplatzes sind Sie verpflichtet, allen Abfall mitzunehmen und selbst zu entsorgen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Angelverbot geahndet. Zelten, Campen und Einrichtung von Feuerstellen am Gewässer sind nicht zulässig. Die Benutzung eines Gasgrills ist erlaubt. Mitgenommene Haustiere müssen angeleint und unter persönlicher Kontrolle gehalten werden. Abschneiden von Astgabeln sowie alle sonstigen Beschädigungen von Pflanzen sind untersagt.

Fangmeldungen und Fangergebnisse

Einmal im Jahr werden die Vereinsmitglieder aufgefordert, ihre Fänge in Vereinsgewässern zu dokumentieren und an den Verein zu übersenden. Dies wird jeweils separat per Rundschreiben bekannt gegeben. Bitte führt eure Statistik fortlaufend in dieser Datei und sendet sie nach Aufforderung per email an den Verein oder schriftlich Peter Schlosser, Florstädter Straße 94a in 61169 Friedberg. Wenn ihr einen besonderen Fang gemacht habt, könnt ihr uns dies auch mitteilen. Wir würden uns freuen, dies auf unserer Homepage zu veröffentlichen!

Abschließend einige Bitten an alle Mitglieder

  • Musik darf nur so laut gespielt werden, dass niemand gestört wird.
  • Bitte schauen Sie nach, ob am Gewässer alles seine Ordnung hat. Wir danken allen, die auch einmal aus eigener Veranlassung am Gewässer aufräumen.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Brutplätze und vermeiden Sie alle Störungen der Tier- und Pflanzenwelt. Wir sind in erster Linie Natur- und Umweltschützer.

Seite zuletzt geändert am Sonntag, der 20. September 2009 12:40:16 CEST

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